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Mit uns wird die Umsetzung zum Kinderspiel

Für die praktische Umsetzung von Baumaßnahmen mit Ersatzbaustoffen bieten wir mit den MEB Services nicht nur Informationsmedien und Arbeitshilfen wie Handbuch und Einbauschieber an. Damit Sie die Realisierung Ihres Projektes so einfach wie möglich gestalten können, finden Sie auf dieser Seite direkte Hilfestellungen in Bezug auf Planung, Umsetzung und Dokumentation.

Grundlegende Fragestellungen

Vor Beginn Ihrer Baumaßnahme muss geklärt werden, ob sich die Baustelle innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzbereichen befindet. Darüber hinaus gibt es idealerweise ein Bodengutachten. Auf Basis dieser Informationen kann schnell entschieden werden, welche Potenziale für die Verwendung von Ersatzbaustoffen bestehen.

Wenn Sie diese Informationen nicht zur Hand haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen, die fehlenden Daten zusammenzustellen.

Wir unterstützen Bauherren, Bauträger und Investoren genauso wie Planungsbüros und Architekten, Transportunternehmen und ausführende Bauunternehmen.

Beratung und Hilfestellung in der Planungsphase

Wenn Sie noch am Anfang Ihrer Baumaßnahme stehen und klären möchten, ob Sie mit alternativen Baustoffen arbeiten können, dann nutzen Sie unser Angebot der Beratungsanfrage. Hier werden die wichtigsten Parameter Ihres Vorhabens abgefragt. Was Sie nicht auf Anhieb beantworten können, klären wir mit Ihnen gemeinsam. Sie können für Ihre Anfrage ein beschreibbares PDF-Dokument herunterladen und dieses per E-Mail an einen Ansprechpartner Ihrer Wahl verschicken. Alternativ wechseln Sie auf unsere Vertriebspartnerseite. Dort wählen Sie auf der Karte einen Standort in Ihrer Nähe, füllen das hinterlegte Beratungsformular aus und schicken dieses an den gewählten Standort ab.

Schnelle Hilfe zu Anwendungsgebieten

Sie kennen die Eingangsparameter in Bezug auf Wasserschutzbereich, Grundwassersituation und Bodenart? Dann hilft Ihnen der Online-Einbauschieber, die Einsatzmöglichkeiten für Ersatzbaustoffe in Ihrem Bauvorhaben festzustellen.

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Einbauschieber Ersatzbaustoffe

Schritt für Schritt zur Dokumentation

Die Verwendung von Ersatzbaustoffen, die nach den Regeln der Ersatzbaustoffverordnung eingesetzt werden, bedürfen keiner wasserrechtlichen Erlaubnis. Stattdessen hat der Gesetzgeber für ausgewählte Baustoffe und Rahmenbedingungen eine Anzeigepflicht eingeführt.

Abhängig von Art und Materialklasse der Ersatzbaustoffe können Verwender mit unserem EBV-Dokumentationsassistenten direkt feststellen, ob eine Vor- und Abschlussanzeige notwendig ist oder eine Dokumentation mit Deckblatt und Lieferscheinen ausreicht. Nach der Prüfung der Dokumentationsvorgaben können Sie ein interaktives PDF für die Erstellung von Deckblatt oder Vor-/Abschlussanzeige nutzen und dieses dann für die weitere Bearbeitung herunterladen.

EBV-Dokumentationsassistent

Ermitteln Sie mit nur drei Angaben, welche Unterlagen Sie für Ihr Projekt benötigen.

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Rechtlicher Hinweis

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der wiedergegebenen Daten übernehmen wir keine Haftung. Aus den Angaben können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

Entsorgung nach Deponieverordnung

Können EBV-konforme Ersatzbaustoffe trotz aller Bemühungen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht nach Ersatzbaustoffverordnung verwertet werden, besteht die Option der Verwertung als Deponieersatzbaustoff oder Beseitigung als Abfall auf einer Deponie. Nach Deponieverordnung (DepV) können Ersatzbaustoffe, die nach Ersatzbaustoffverordnung güteüberwacht und klassifiziert sind, oder nicht aufbereitetes Baggergut und nicht aufbereitetes Bodenmaterial, die nach EBV untersucht und klassifiziert sind, ohne weitere Beprobung der Deponieklasse I bzw. der Deponieklasse 0 zugeordnet werden. Für die Zuordnung ist die Materialklasse entscheidend. Mithilfe der nachfolgenden Abfrage können Sie feststellen, welche Deponieklasse für das entsprechende Material gilt.

DepV-Zuordnungsassistent

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Rechtlicher Hinweis

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der wiedergegebenen Daten übernehmen wir keine Haftung. Aus den Angaben können keine Ersatzansprüche hergeleitet werden.

MEB Wissen

Frühzeitig informieren: Die Schulungen rund um den Einsatz von Ersatzbaustoffen nach Ersatzbaustoffverordnung sind in Planung. Zukünftig werden wir eine separate Themenseite anbieten. Wenn Sie über Programm und Schulungsangebote informiert werden und sich frühzeitig anmelden möchten, abonnieren Sie bitte den Newsletter.

Zur Anmeldung

Haben Sie Fragen? Hier finden Sie Ihren passenden Ansprechpartner

Vertriebspartner Ersatzbaustoffe nach Region