Die Originalausgabe der Ersatzbaustoffverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt. mehr
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Bestätigen AbbrechenAusgewählte mineralische Abfälle, die bei Baumaßnahmen, bei der Müllverbrennung, in der Eisen- oder Stahlverhüttung oder im Rahmen anderer industrieller Prozesse entstehen, können unter Einhaltung definierter Bedingungen als Baustoff wiederverwendet werden. Die aufbereiteten Materialien fallen unter den Begriff der mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB). Sie können einen Teil der Baurohstoffe wie z. B. Kies, Sand oder Splitt ersetzen, liefern damit einen wichtigen Beitrag zum Ressourcenschutz und verbessern insgesamt die Nachhaltigkeitsbilanz von Bauprojekten. Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Ersatzbaustoffe in Hinsicht auf Umweltvorgaben und Bautechnik für einen Einsatz geeignet sind.
Die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke sind in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) gesetzlich festgeschrieben, sie gilt seit 1. August 2023 deutschlandweit. Entscheidend sind die Lage der Baumaßnahme bzw. des Bauabschnitts in Bezug auf Wasserschutzbereiche, der Abstand zum höchsten zu erwartenden Grundwasserstand sowie die Bodenart der Grundwasserdeckschicht. Das Prüfprinzip der EBV ist nachfolgend zusammengefasst.
Die Originalausgabe der Ersatzbaustoffverordnung finden Sie im Bundesgesetzblatt. mehr
Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Baustoff, dessen Einsatz nach Ersatzbaustoffverordnung zulässig ist, auch die bautechnischen Vorgaben für die Verwendung erfüllt. Für diese Prüfung bedarf es der Informationen der technischen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Sie setzen sich u. a. aus Technischen Lieferbedingungen (TL), Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), Technischen Prüfvorschriften (TP) und Merkblättern zusammen. Aus den Angaben der relevanten Veröffentlichungen lassen sich für den jeweiligen Baustoff die bautechnischen Einsatzmöglichkeiten im Erd- und im Straßenbau ableiten.
Die Originalausgaben der jeweiligen TL, ZTV, TP und Merkblätter können beim FGSV-Verlag bestellt werden. mehr
Relevante Regelwerke der FGSV für die Verwendung von Ersatzbaustoffen
Die größten Potenziale für Ersatzbaustoffe liegen im Erd- und im Straßenbau. Vom Unterbau von Gewerbebauten und Straßen über ungebundene und gebunden Tragschichten können die unterschiedlichen Materialien vielseitig eingesetzt werden.
Boden, Bauschutt und Straßenaufbruch stellen in Deutschland die mit Abstand größten mineralischen Massenströme dar. Hüttensand, Flugasche aus der Verfeuerung von Stein- und Braunkohle und Hausmüllverbrennungsasche sind ebenfalls in relevanten Mengen vorhanden. Sowohl Flugasche als auch Hüttensand werden hauptsächlich in Zement bzw. Beton verwendet. Böden sind für technisch anspruchsvollere Bauwerke des Straßenbaus nicht geeignet. Betrachtet man mineralische Abfälle in Hinsicht auf Menge und gleichzeitige technische Eignung für den qualifizierten Straßenbau, gehören neben Stahlwerkschlacken insbesondere Recyclingbaustoffe und Hausmüllverbrennungsasche zu den wichtigsten Baustoffalternativen.
Wenn Sie mehr über aktuelle Zahlen zu Anfall und Verbleib mineralischer Abfälle erfahren wollen, besuchen Sie die Webseite der Kreislaufwirtschaft Bau
Details über die kalkulierbaren Umweltvorteile von Ersatzbaustoffen in Bezug auf Landschaftsschutz, Deponieentlastung und Klimaschutz erhalten Sie in der Nachhaltigkeitsbroschüre. Sie liefert die Basisdaten für die Berechnung der Nachhaltigkeit von Baumaßnahmen.