Am 23. September 2022 hat Bundesumweltministerium (BMUV) den Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgelegt. Für rege Diskussionen sorgt seitdem die in dem Entwurf vorgesehene Streichung des § 1 Absatz 1 Nummer 3 der Ersatzbaustoffverordnung, die möglicherweise negative Auswirkungen auf die Möglichkeit haben könnte, dass gütegesichert hergestellte mineralische Ersatzbaustoffe das Abfallende erreichen – und damit negative Auswirkungen auf das Image von Ersatzbaustoffen. mehr
Stichwort: Ersatzbaustoffverordnung, Bundesumweltministerium, Abfallende