Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat am 05.12.2022 einen Erlass veröffentlicht, der der Übergang von den bisherigen landesspezifischen Regelungen Berlins zu den neuen Anforderungen der bundeseinheitlich geregelten Ersatzbaustoffverordnung erleichtern soll, die am 01.08.2023 in Kraft tritt.“ zum Erlass