Auf der Homeseite des Regierungspräsidiums Darmstadt gibt es eine Unterseite im Bereich „Abfallnews“ mit Informationen über die wichtigsten Regelungen zur Produktion und zum Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe, ergänzt um Hinweise zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen.
Die Übergangsregelung in Bezug auf die vorzeitige, teilweise Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Form eines Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 24.03.2023 ist dort ebenfalls zu finden. zur Webseite