Für die Erfüllung der Anzeigepflichten nach § 22 der Ersatzbaustoffverordnung und die Führung von Ersatzbaustoffkatastern durch Behörden stellt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW auf seiner Seite zu Gewerbeabfall im Bereich „Weitere Informationen“ entsprechende Excelvorlagen bereit. Verwender können für die Übermittlung an die örtlich zuständige Behörde das als Tabellenblatt verfügbare Anzeigeformular nutzen. mehr