Der Bundesrat hat am 7. Juli in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Verordnung zur Änderung der Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Damit hat die Novelle die letzte Hürde genommen und tritt aller Voraussicht nach am 1. August 2023 in Kraft. Mit den Änderungen sollen notwendige rechtliche Korrekturen und Klarstellungen für den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung umgesetzt werden. Änderungsverordnung