Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) hat die Voraussetzung für das Abfallende von Recyclingbaustoffen der Materialklasse 1 und Bodenmaterial bzw. Baggergut der Klassen 0, 0* und F0* und F1 geregelt. Das Rundschreiben vom 11. Dezember 2023 finden Sie hier