Die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung wird in Nordrhein-Westfalen durch ein Monitoringprogramm begleitet. Das Verfahren beginnt mit einer Bestandsaufnahme der von der Ersatzbaustoffverordnung betroffenen Stoffströme. Im Rahmen der Anhörung werden die Betreiber von stationären und mobilen Anlagen gebeten, einen anonymisierten Fragebogen zu Recyclingbaustoffen und Bodenmaterial auszufüllen. weiterlesen