Für Gemische aus Boden und Bauschutt und ggf. nicht mineralischen Anteilen hat sich die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für eine einheitliche Vorgehensweise ausgesprochen. Die Empfehlung für die Zuweisung des Abfallschlüssels nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) wurde am 8. August 2024 veröffentlicht. Das Dokument zur Einstufung von Boden-Bauschutt-Gemischen ist hier auf der Webseite der LAGA abrufbar.