Bis zum 1. November konnten sich die Verbände und beteiligten Kreise aus Sicht der Praxis zum Änderungsentwurf äußern. BDE, BRB und IGAM haben eine gemeinsam Stellungnahme abgegeben. Es bleibt abzuwarten, ob, wann und welche Änderungen bis zum 1. August 2023 tatsächlich beschlossen werden.
Stichwort: Ersatzbaustoffverordnung, Verbände