Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass veröffentlicht, der den Übergang von den bisherigen landesrechtlichen Regelungen zu der ab dem 01.08.2023 geltenden Ersatzbaustoffverordnung erleichtern soll und sowohl eine teilweise Anwendung bereits ab dem 01.01.2023 ermöglicht als auch die Übergangsphase vom 01.08.2023 bis zum 31.12.2023 regelt.